Neue Verwaltungsvorschrift in Kraft
Anfang Juli trat in Rheinland-Pfalz die neue Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen" in Kraft.
Am 4. Juli 2014 ist die neue Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz“ in Kraft getreten. Eine Neuerung ist die Anhebung der bisherigen Wertgrenze für freihändige Vergaben auf 20.000 Euro netto. Außerdem wurde eine Auftragswertgrenze für beschränkte Ausschreibungen in Höhe von 40.000 Euro netto eingeführt. Im Hinblick auf die Präqualifizierung im VOL-Bereich verweist die Verwaltungsvorschrift auf das Verzeichnis www.pq-vol.de der Auftragsberatungsstellen. Darüber hinaus ist eine detaillierte Auflistung von vergabefremden Kriterien enthalten sowie konkrete Anweisungen, inwieweit diese bei der Prüfung und Wertung der Angebote zu berücksichtigen sind.
Quelle: Gemeinsamer Newsletter der Auftragsberatungsstellen in Deutschland, Ausgabe Nr. 8/August 2014