Neue Wertgrenzen in Berlin
In einem Senatsbeschluss vom 10.2.2015 wurden für Berlin neue Wertgrenzen festgelegt.
Gemäß Senatsbeschluss vom 10.02.2015 ändern sich die Wertgrenzen bei der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) – Abschnitt 1 – als auch die Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben von Bauleistungen nach der VOB/A.
Mit Rundschreiben II G Nr. 1/2015 vom 11.2.2015 weist die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung auf folgende Änderung der Wertgrenzen gemäß VOL/A hin:
- Beschränkte Ausschreibung (§ 3 Absatz 4 b) VOL/A): bis 100.000 € (ohne Umsatzsteuer)
- Freihändige Vergabe (§ 3 Absatz 5 i) VOL/A): bis 10.000 € (ohne Umsatzsteuer)
Auch die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weit in einem Rundschreiben V M 01/2015 vom 16.2.2015 auf eine Neuregelung der Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben von Bauleistungen nach der VOB/A hin.
Zum Rundschreiben II G Nr. 1/2015 gelangen Sie hier.
Zum Rundschreiben V M 01/2015 gelangen Sie hier.
Quelle: Vergabeblog.de vom 19/02/2015, Nr. 21649