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Service, Nachrichten
18.02.2019, Niedersachsen

Niedersachsen bringt UVgO auf den Weg

Die Landesregierung Niedersachsen legte einen Entwurf für die Novelle ihres Tariftreue- und Vergabegesetzes vor. Damit soll auch in dem nördlichen Bundesland die UVgO eingeführt werden.

Die Niedersächsische Landesregierung hat Ende Januar die ersten Schritte zur Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) sowie die Änderung von Paragraph 55 der niedersächsischen Landeshaushaltsordnung unternommen, der sich mit öffentlichen Ausschreibungen befasst. Mit der Novellierung will die Landesregierung den Verwaltungsaufwand für die Wirtschaft und die Vergabestellen reduzieren.

Eine wichtige Neuerung ist die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), mit der das NTVergG an geändertes Bundesrecht angepasst werden soll. Ein weiterer Punkt ist die beabsichtigte Herausnahme von Aufträgen unterhalb der jeweiligen EU-Schwellenwerte von Zuwendungsempfängern wie beispielsweise Sportvereinen und Privatpersonen. Sie müssten sich in Zukunft nur an die zuwendungsrechtlichen Vorgaben halten. Auch Aufträge von Sektorenauftraggebern, die nicht einem Sonderregime wie der Sektorenverordnung unterfallen, müssten nicht mehr nach dem NTVergG vergeben werden. Hinzu kommt die geplante Anhebung des Eingangsschwellenwertes von 10.000 auf 25.000 Euro.

Der Gesetzentwurf ist nun zur Verbandsbeteiligung freigegeben, die noch bis zum 6. März läuft. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung wird im Herbst gerechnet.

Quelle: Landesregierung Niedersachsen

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