In Nordrhein-Westfalen wurde der Runderlass des Ministeriums der Finanzen „Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Leistungen“ bis zum 30.06.2022 verlängert. Die angehobenen Wertgrenzen gelten damit bis Ende Juni 2022.
Ziel dieser Maßnahme ist die Beschleunigung und Vereinfachung der öffentlichen Auftragsvergabe zur Bekämpfung und Eindämmung der Folgen der Corona-Pandemie und der Flutkatastrophe vom Juli 2021.
Die aktuellen Wertgrenzen für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen finden Sie im o.g. Runderlass.