Das Saarland hat die derzeit geltenden, höheren Wertgrenzen bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Es will damit „für alle kommunalen Vergaben die Auftragsvergabe deutlich erleichtern“. Das teilte das Landesinnenministerium mit.
Somit können die Kommunen Aufträge bis zu einem geschätzten Wert von 150.000 Euro freihändig vergeben. Die Vergabe von Bauleistungen ist bis zu einem Auftragswert von einer Million Euro in beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb möglich.
Ursprünglich waren die Grenzen zur Bewältigung der Corona-Pandemie im April 2020 befristet angehoben worden. Dann aber lösten der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die damit verbundene Notwendigkeit, Geflüchtete unterzubringen, weiter Druck auf die Kommunen aus. Innenminister Reinhold Jost begründet die erneute Verlängerung ebenfalls mit der „anhaltenden Flüchtlingsproblematik“. So könnten „Aufträge weiterhin zügig vergeben und Wohnraum schnell zur Verfügung gestellt werden“. Die Verlängerung fördere die Planungssicherheit bei den Kommunen und stärke die heimische Wirtschaft.
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