Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat, befristet bis Ende 2028, Änderungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes beschlossen. Die maximalen Schwellenwerte für umfangreiche Vergabeverfahren sind deutlich erhöht worden: für Bauleistungen von 120.000 auf 5,538 Millionen Euro, für Dienstleistungen von 40.000 auf 221.000 Euro. Sie liegen damit auf Höhe der EU-Schwellenwerte.
Bis dahin sind beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben möglich, und Dokumentations- und Nachweispflichten können flexibler gehandhabt werden. Es bleibt dem Wirtschaftsministerium überlassen, die Schwellenwerte künftig flexibel an die Preis- und Inflationsentwicklung anzupassen.
Weitere Änderungen: Lose unterhalb der Schwellenwerte, die maximal 20 Prozent des Gesamtauftrags ausmachen, fallen nicht mehr unter den Anwendungsbereich des Gesetzes. Aufträge bis zu 100.000 Euro können Kommunen nun direkt vergeben. Freihändige Vergaben von Bauleistungen sind bis 2,5 Millionen Euro zulässig.
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