Sachsen: Beratende Äußerung zur öffentlichen Auftragsvergabe
Anfang des Monats präsentierte der Sächsische Rechnungshof eine Beratende Äußerung, die vergaberechtliche Verstöße im Unterschwellenbereich aufzeigt.
Am Anfang standen eine turnusmäßige überörtliche Prüfung sowie eine Überprüfung der Umsetzung des Konjunkturpaketes II im Freistaat Sachsen durch den hiesigen Rechnungshof. Dabei traten zahlreiche vergaberechtliche Verstöße zu Tage. Dies nahm die Institution zum Anlass, bei 79 Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern die Vergabe öffentlicher Aufträge im Unterschwellenbereich unter die Lupe zu nehmen. Geprüft wurden unter anderem das komplette Vergabeverfahren bis hin zur Zuschlagserteilung, die Weiterbildung der kommunalen Mitarbeiter, die Maßnahmen zur Sicherung des Wettbewerbs oder auch die Transparenz in der Informationsentwicklung. In einer Beratenden Äußerung legte der Sächsische Rechnungshof dem Landtag und der Staatsregierung die vorläufigen Ergebnisse mit einer Handlungsempfehlung an die Kommunen vor. Schon jetzt zeigten sich umfangreiche vergaberechtliche Verstöße gegen den Grundsatz eines fairen und transparenten Wettbewerbs sowie der Gleichbehandlung. Der Sächsische Rechnungshof empfiehlt daher die Berücksichtigung der Beratenden Äußerung in der aktuellen Debatte zur Novellierung des Sächsischen Vergaberechts.
Die Beratende Äußerung mit Hinweisen und Empfehlungen des Sächsischen Rechnungshofs finden Sie hier.
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