Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
09.04.2018, Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein auf dem Weg zur UVgO?

Das Wirtschaftsministerium in Schleswig-Holstein gab, um die Einführung der UVgO im Land voranzutreiben, den Entwurf zur Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein in die Verbändeanhörung.

Mit Gültigkeit vom 02.03.2018 hat das Land Schleswig-Holstein eine erste Hürde bei der Einführung der bereits im Bund und in vielen anderen Bundesländern in Kraft getretenen UVgO genommen: Die Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein LHO wurde u.a. im § 55 „Öffentliche Ausschreibung“ an die Wahlfreiheit der UVgO angepasst. Nunmehr muss dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen eine Öffentliche Ausschreibung oder eine Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb vorausgehen (GVOBl. S. 58; Art. 1 ges. v. 21.02.2018).

Mit Datum vom 05. April hat das federführende Wirtschaftsministerium des Landes nunmehr auch einen Entwurf zur Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein (Vergabegesetz Schleswig-Holstein) in die Verbändeanhörung gegeben. Basis des Entwurfs ist der Koalitionsvertrag aus 2017, der ein „mittelstandsfreundliches Vergaberecht“ unter Verzicht „auf vergabefremde Kriterien“ und dem Abbau „unnötiger bürokratischer Hemmnisse“ versprochen hat. Die Anhörung läuft bis zum 17. Mai 2018.

Das neue Vergabegesetz (VGSH) verzichtet u.a. auf redundante und rein deklaratorische Regelungen (die bereits in GWB, VgV und VOL/A –demnächst UVgO- bzw. VOB/A enthalten sind) und räumt bei der Angebotsabgabe der Nachweisführung durch Eigenerklärungen den Vorrang ein. Nachweise, insbesondere Dritt-Bescheinigungen sollen dann erst später vom ZuschlagsBieter gefordert werden. Das Ministerium nimmt hiermit eine Empfehlung der bisherigen Evaluation auf. Sektorenauftraggeber und Dienstleistungskonzessionen werden erfasst; hier gelten allerdings erleichterte Verfahrensvorgaben. Der vergabespezifische Mindestlohn wird auf 9,99 € festgeschrieben. Der bundesweite Mindestlohn von derzeit 8,84 € dürfte damit in Zukunft nach „Heranwachsen“ an den vergabespezifischen Mindestlohn SH diesen dauerhaft ersetzen. Damit bewegt sich Schleswig-Holstein dann nunmehr im Einklang mit den anderen Bundesländern. Der Entwurf sieht vor, dass insbesondere soziale-, gleichstellungs- und umweltbezogene Aspekte bei der Vergabe berücksichtigt werden können. Der Auftraggeber erhält damit ein Entscheidungsrecht, ob und wie er diese Aspekte bei seiner Beschaffung berücksichtigt. Das VGSH (Entwurf) verzichtet aber auf jegliche Verpflichtungserklärungen bereits bei Angebotsabgabe. Das Vergabegesetz soll das derzeitige Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) ablösen.

Den Entwurf zum Vergabegesetz finden Sie auf den Internetseiten der Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V.

Zurück
Ähnliche Nachrichten