Gut gedacht, aber offenbar nicht gut umgesetzt: Die Vergabekammer Berlin hat die Musterausschreibung für Berliner Schulessen als vergaberechtswidrig eingestuft. Mit Beschluss vom 9. Juni (VK-B1-12/20) bemängelte die Kammer die Leistungsbeschreibung der Ausschreibung laut Vergabeblog in mehreren Punkten.
Sie sei nicht eindeutig und erschöpfend gewesen, beanstanden die Richter. Fehlende Transparenz hielten sie den Verfassern etwa beim Umfang der Sonderkostformen, bei den Zeiten der Essensausgabe sowie der Verpflegung in den Ferien vor. Im Ergebnis sei die Leistung für Anbieter nicht kalkulierbar gewesen. Gefehlt habe auch eine überprüfbare Dokumentation, wie die vorgegebenen Festpreise der Portionen ermittelt worden seien.
Schon im Frühjahr 2020 hatte die Musterausschreibung für Schlagzeilen gesorgt – es ging um den Mindestlohn. Sie sah vor, dass die Bieter-Unternehmen einen Mindestlohn von neun Euro brutto bezahlen müssen. Ende 2019 hatte der Senat aber bereits einen Vergabemindestlohn von 12,50 Euro beschlossen, der allerdings noch nicht endgültig vom Abgeordnetenhaus verabschiedet worden war.