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Service, Nachrichten
10.01.2023, Deutschland

Stoffpreisgleitklausel bei Bauverträgen des Bundes geht in die Verlängerung

Die Sonderregelungen zu Lieferengpässen und Preissteigerungen wurden noch einmal bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat im Dezember 2022 die Sonderregelungen des Erlasses BWI7-70437/9#4 „Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs“ bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Die Regelung beziehen sich auf die Vereinbarungen von Stoffpreisgleitklauseln. Sie sollen die durch den Ukraine-Krieg verursachten Preissteigerungen bei Baumaterialien zumindest teilweise abfangen und so für betroffene Unternehmen eine tragfähige Kalkulationsgrundlage schaffen. Mit dem neuen Formblatt 225a VHB wurden alternative Methode zur Ermittlung der Basiswerte für Stoffpreisgleitklauseln eingeführt.

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