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Service, Nachrichten
19.10.2012, Baden-Württemberg

Tariftreuegesetz in Baden-Württemberg verhindert

Forderung des WBO: Soziale Aspekte sollen im Vergabeverfahren im Bereich ÖPNV einbezogen und die Einhaltung vor Auftragserteilung geprüft werden.

Ein großer Teil der 600 Busunternehmen des Landes ist Mitglied im Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO), der die Entscheidung vieler Landkreise des Ländles begrüßt, derzeit keine Ausschreibungen zum ÖPNV zu veröffentlichen, bis das Tariftreuegesetz in Kraft getreten ist. Seine Bedenken: Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen wird oftmals durch den Preis bestimmt. Doch die billigsten Busunternehmen reduzieren ihre Kosten durch Dumping-Löhne. Daher fordert unter anderem auch der WBO, dass bei Vergabeverfahren auch auf soziale Aspekte Rücksicht genommen wird. Die ließe das europäische Recht zu, doch dafür muss eine landesrechtliche Regelung her. Die baden-württembergische Landesregierung hat im Mai einen Entwurf für ein Landestariftreuegesetz vorgelegt, das noch im Herbst diesen Jahres verabschiedet werden könnte. Neben der Verabschiedung des Gesetzes fordert der WBO, dass die öffentlichen Vergabestellen zu einer Überprüfung vor Auftragserteilung verpflichtet und laufende Ausschreibungen bis zur Bekanntmachung des Tariftreuegesetzes ausgesetzt werden.

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