Nach der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom August sind Bundesbehörden verpflichtet, Produkte zu bevorzugen, die ökologisch hergestellt worden sind. Zu dem Kriterium, Erzeugnisse aus rezyklathaltigen Kunststoffen zu verwenden, hat das Umweltbundesamt (UBA) eine Handreichung herausgegeben. Sie ist aus einem Forschungsvorhaben hervorgegangen.
Beschaffer können die UBA-Ausführungen als Hilfe bei entsprechenden Ausschreibungen zu Rate ziehen. Das Heft informiert unter anderem darüber, wie überhaupt Informationen zum Thema zu bekommen sind. Es gibt ferner Empfehlungen zu Ausgestaltungsmöglichkeiten bei der Beschaffung.
Konkret bündelt es Formulierungsvorschläge zur Auftragsvergabe bei acht relevanten Produktgruppen – etwa Steckdosenleisten oder Leitpfähle, aber auch Gebrauchsgegenstände fürs Büro. Diese Vorschläge sind teilweise mit Beispielen und Wertungstabellen hinterlegt. Der Fokus liegt hierbei auf Produkten aus Kunststoffen, die unter Einsatz von Post-Consumer-Rezyklaten (PCR) hergestellt worden sind, also mit Rezyklaten aus Endverbraucherabfällen.