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Service, Nachrichten
23.11.2018, Deutschland

Übersicht geltende Vergabe-Mindestlöhne in Deutschland

Die Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein veröffentlichte eine Übersicht über die derzeit geltenden Vergabe-Mindestlöhne in Deutschland.

Demnach verfügen 13 von 16 Bundesländer über einen eigenen Vergabe-Mindestlohn und regeln dies über die hiesigen Tariftreue- und Vergabegesetze. Während Sachsen und Bayern auf einen Vergabe-Mindestlohn verzichten, ist in Sachsen-Anhalt per Gesetz ein Vergabe-Mindestlohn vorgesehen, jedoch verzichtet das Land auf die Vorgabe. Schleswig-Holstein führt bei den 13 anderen Bundesländern die Tabelle im Bereich der Höhe des Vergabe-Mindestlohns an. Hier müssen Unternehmen mindestens einen Stundenlohn von 9,99 Euro zahlen, wenn sie öffentliche Aufträge übernehmen. Der derzeit gültige bundesweite Mindestlohn liegt übrigens bei 8,84 Euro. Der Bericht stammt aus dem Magazin Supply, das weitere landesspezifische Regelungen aufzählt. Die Vergabe-Mindestlöhne im Einzelnen:

Bundesland Vergabe-Mindestlohn, in Euro pro Stunde
Schleswig-Holstein 9,99 €
Mecklenburg-Vorpommern 9,80 €
Thüringen 9,54 €
Brandenburg 9,00 €
Berlin 9,00 €
Rheinland-Pfalz 8,90 €
Baden-Württemberg 8,84 €
Bremen 8,84 €
Hamburg 8,84 €
Hessen 8,84 €
Niedersachsen 8,84 €
Nordrhein-Westfalen 8,84 €
Saarland 8,84 €

 

Quelle: Auftragsbreatungsstelle Schleswig-Holstein, Newsletter November 2018

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