Das Umweltbundesamt hat sein Rechtsgutachten zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung aktualisiert. Eingeflossen sind dabei unter anderem Neuregelungen aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Ziel des Gutachtens ist es, den Praktikern in den Beschaffungsstellen Handlungsempfehlungen für umweltfreundlichere Auftragsvergaben zu geben.
Für Bieter/Unternehmen, die sich für öffentliche Aufträge interessieren, kann dies eine wertvolle Lektüre sein. Die inzwischen fünfte Aktualisierung greift veränderte gesetzliche Bestimmungen auf. Eingang fanden neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz auch Neuregelungen im Bundes-Klimaschutzgesetz und in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen.
Ein Beispiel: Zum Nachweis, dass ein Unternehmen nicht gegen umweltrechtliche Vorschriften verstößt, können Umweltmanagementsysteme wie etwa EMAS gefordert werden. Das Rechtsgutachten geht aber bei allen Schritten einer Vergabe darauf ein, wie Beschaffer Umweltaspekte einbeziehen können und müssen.