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Service, Nachrichten
11.06.2018, Nordrhein-Westfalen

UVgO gilt in NRW

Mit der Veröffentlichung der aktualisierten Verwaltungsvorschrift zur Landeshaushaltsordnung im Ministerialblatt am 8. Juni 2018 trat die UVgO in Nordrhein-Westfalen am Folgetag in Kraft.

Seit dem 9. Juni ist für Vergabestellen der Landesverwaltung die Anwendung der UVgO verbindlich. Der Anwendungsbefehlt für kommunale Auftraggebermuss noch erfolgen. Hier rechnet man in den nächsten Wochen damit. Bis auf wenige Ausnahmen wurde die UVgO einheitlich zur bundesweiten Fassung übernommen. Die Änderung des Runderlasses „Verwaltungsvorschrift zur Landeshaushaltsordnung (VV zur LHO)“ ist auf den Internetseiten des Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen einsehbar.

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