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Service, Nachrichten
28.05.2018, Deutschland

UVgO in den Bundesländern – Stand der Dinge

Die Einführung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) kommt langsam voran. In einigen Bundesländern lässt die Umsetzung indes auf sich warten.

Aktualisierung am 09.09.2019

In 10 von 16 Bundesländern wurde die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) eingeführt. Zuletzt kamen Thüringen und Schleswig-Holstein dazu.

Die UVgO gilt für die Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie ersetzt die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung VOL/A, Abschnitt 1.

In Rheinland-Pfalz, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Niedersachsen steht die Einführung noch aus. Rheinland-Pfalz arbeitet derzeit an der Reform des landeseigenen Vergaberechts. Dazu gehört auch eine Neufassung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen. Erst wenn dies erfolgt ist, kann die UVgO in dem Bundesland eingeführt werden. Bis dahin gilt weiterhin die VOL/A 1. Abschnitt.

Derzeit noch gar keine Informationen zur Einführung der UVgO gibt es aus den Bundesländern Hessen und Sachsen-Anhalt. Hessen plant nach heutigem Stand, die UVgO gar nicht in Kraft treten zu lassen.

In Berlin verschiebt sich die geplant Einführung der UVgO immer weiter nach hinten. War in 2018 noch bis Oktober und dann bis Ende des Jahres geplant worden, so gibt es nach heutigem Stand keinen offziellen Starttermin mehr.

Niedersachsen hat zumindest der Gesetzesentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes und der Landeshaushaltsordnung den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung erreicht. Das war allerdings bereits am 10. Mai 2019. Seit dem gab es keine neue Informationen für die Öffentlichkeit.

In Sachsen wartet man derzeit auf eine neue Regierungsbildung. Diese wird sich dann sicherlich auch zum Thema Reform des Vergaberechts äußern.

Eine aktuelle Übersicht zur Einführung der UVgO als Grafik :

Gelb: eingeführt

Blau: Einführung steht noch aus

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