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Service, Nachrichten
01.07.2014, Saarland

Weiterhin Mindestlohn bei Auftragsvergabe

Im Saarland gilt weiterhin bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ein Mindestlohn von 8,50 Euro.

Firmen, die sich im Saarland um einen größeren öffentlichen Auftrag bewerben, müssen ihren Arbeitern weiter mindestens 8,50 Euro pro Stunde zahlen. Die Mindestlohnkommission beschloss, diese Lohnuntergrenze im kommenden Jahr beizubehalten, wie das Wirtschaftsministerium am Dienstag in Saarbrücken mitteilte. Der Mindestlohn gilt im Saarland seit 2013 für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ab einem Volumen von 25 000 Euro.

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) erklärte, das Gesetz setze ein „Zeichen gegen Lohndumping und Wettbewerbsverzerrung“. Deshalb sei es wichtig, einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn bald auch auf Bundesebene zu haben. Dies sieht ein Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andreas Nahles (SPD) vor. Allerdings sind Ausnahmeregelungen, etwa für Erntehelfer und Zeitungszusteller, vorgesehen. Dies wird von den Gewerkschaften heftig kritisiert.

Quelle: dpa

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