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Service, Nachrichten
26.02.2014, Niedersachsen

Wertgrenzenverordnung veröffentlicht

Niedersachsen hat gestern die neue Wertgrenzenverordnung veröffentlicht, die damit am 26. Februar in Kraft tritt.

Der bisherige Niedersächsische Wertgrenzenerlass ist zum 31.12.2013 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Mit Inkrafttreten des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) sind ab Auftragswerten von 10.000 Euro die Vergabeordnungen (jeweils 1. Abschnitt) anzuwenden, so dass hiervon abweichende höhere Wertgrenzenfestsetzungen auf Basis dieses Erlasses dann nicht mehr möglich sind. Erst mit Verkündung der neuen Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) am 25. Februar kann auf dieser Grundlage ab dem 26. Februar unter vereinfachten Bedingungen eine Beschränkte Ausschreibung oder Freihändige Vergabe vorgenommen werden.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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