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Service, Nachrichten
04.09.2019, Bayern

Wirtschaftlich heißt nicht billig

Das Wirtschaftsministerium in Bayern schafft mit der Aktualisierung des Leitfadens „Das wirtschaftlichste Angebot“ Transparenz bei qualitativen Zuschlagskriterien und deren Wertung in Vergabeverfahren

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) hat seinen Leitfaden „Das wirtschaftlichste Angebot“ aktualisiert. Damit will das Ministerium Hinweise zur richtigen Gestaltung und Wertung im Vergabeverfahren geben. Denn, so stellt es in der Broschüre gleich zu Beginn fest: Es sei nicht das billigste Angebot, das den Zuschlag erhalten solle, sondern das wirtschaftlichste.

Welche qualitativen Zuschlagskriterien vorgegeben werden und in die Wertung der Angebote einfließen können, ist zentraler Bestandteil der Handreichung, deren Ausführungen mit vielen Beispielen aus der Praxis veranschaulicht werden. So ist die Broschüre auch für Bieter interessant, denn sie können ihre Betriebe gegebenenfalls auf die Abfrage qualitativer Zuschlagskriterien hin entwickeln. Aufgelistet wird eine Vielzahl von Aspekten – etwa Lebenszykluskosten, Wartungskosten oder auch der Verzicht auf Plastikverpackungen.

Der Leitfaden stellt ferner den Ablauf eines Wertungsverfahrens dar. Besondere Transparenz schafft das Beispiel einer Wertung nach der einfachen Richtwertmethode, in dem ein Unternehmen den Zuschlag erhält, dessen Preis höher war als der des Mitbewerbers. Es war nach Hinzunahme qualitativer Kriterien das „wirtschaftlichste“ Angebot.

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