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Vergaberecht, aktuelle Urteile

Angebotspräsentation kein Lösungsvorschlag

Die VK Südbayern legte fest, dass eine Angebotspräsentation in Vergabeverfahren nach VOF kein Lösungsvorschlag ist.

Ein öffentlicher Auftraggeber forderte im Zusammenhang mit der Vergabe von Planungsleistungen von den Bietern für die Bewertung der Angebote neben anderen Kriterien sowohl Angaben für die „Vorgehensweise und Methodik“ bei der Kostenplanung/-sicherung, als auch bei der Terminplanung/-sicherung. Die Vergabeunterlagen sahen in dieser Hinsicht vor, dass die Methodik zur Terminplanung und Einhaltung der Kosten bei der Dienstleistungserbringung mit dem Angebot zu erläutern sind. Die antragstellende Bieterin meint, dass ihre Ausarbeitung hierfür gemäß § 20 Abs. 3 VOF nach den Bestimmungen der HOAI hätte vergütet werden müssen. Die Vergabekammer erkennt jedoch keinen solchen Vergütungsanspruch, weil eine Angebotspräsentation mit der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen nichts zu tun habe.

Praxistipp

Der Vergabekammer ist darin beizupflichten, dass Voraussetzung für einen Vergütungsanspruch das Verlangen konkreter Lösungsvorschläge für die Planungsaufgabe ist. Da von der Vergabestelle jedoch lediglich eine projektbezogene Präsentation des Angebots gefordert wurde, war dies in der entschiedenen Konstellation nicht der Fall.

Quelle: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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