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Vergaberecht, aktuelle Urteile

Erklärung zum Mindestlohn einfordern

Laut EuGH kann ein Bieter ausgeschlossen werden, wenn die Erklärung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nicht vorgelegt wird.

Am 23.04.2013 schrieb die Stadt Landau einen Rahmenvertrag über die Postdienstleistungen im offenen Verfahren aus. Nach den Vergabeunterlagen musste eine sogenannte Mindestentgelterklärung nach § 3 Abs. 1 LTTG zusammen mit dem Angebot vorgelegt werden. Anderenfalls würde das Angebot ausgeschlossen werden. RegioPost machte daraufhin geltend, dass die Mindestentgelterklärungen nach § 3 LTTG vergaberechtswidrig seien. Auch nach Aufforderung legte die RegioPost daher keine entsprechende Mindestentgelterklärung vor, sodass sie vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wurde. Zum maßgeblichen Zeitpunkt gab es für Postdienstleistungen keinen verbindlichen Mindestlohn, auch das MiLoG war noch nicht in Kraft. Das von der RegioPost angerufene OLG Koblenz (1 Verg 8/13 vom 19.02.2014) legte dem EuGH die Fragen vor, ob die nationalen Rechtsvorschriften des LTTG mit dem Unionsrecht, insbesondere mit der Richtlinie 2004/18/EG vereinbar seien.

Der EuGH entschied mit seinem Urteil vom 17.11.2015 (Rs. C-115/14), dass Mitgliedstaaten Bieter und deren Nachunternehmer gesetzlich verpflichten können, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge den gesetzlich festgelegten Mindestlohn zu bezahlen und dies in einer schriftlichen Erklärung zu bestätigen. Eine Nichtvorlage dieser Erklärung darf zum Ausschluss des Angebotes führen.

Die Gründe

Zur Begründung führt der EuGH aus, dass eine nationale Bestimmung wie § 3 LTTG, als eine „soziale Aspekte“ betreffende „zusätzliche Bedingung für die Ausführung des Auftrags“ i.S.v. Art. 26 der Richtlinie 2004/18 einzustufen ist. Zudem sei diese zusätzliche Bedingung für die Ausführung eines Auftrags mit dem Unionsrecht vereinbar, da sie nicht unmittelbar oder mittelbar zu einer Diskriminierung führe. Anders als in der Rechtssache „Rüffert“ (C-346/06 vom 03.04.2008), sei der Mindestlohn in dem Gesetz selber geregelt und betreffe nicht nur eine einzelne Branche.

Quelle: forum vergabe e.V. vom 18. November 2015

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Urteil
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