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Vergaberecht, aktuelle Urteile

Gesamtvergabe muss begründet werden

Das OLG Frankfurt/Main hat sich in einem konkreten Fall mit der Frage Gesamtvergabe oder Losvergabe beschäftigt. Wann ist eine Gesamtvergabe zulässig?

Im Sinne des Mittelstandsschutzes sind Leistungen in der Menge aufgeteilt oder nach Art des Fachgebietes zu vergeben. Wann eine Gesamtvergabe rechtens ist, beschäftigte die Richter des Vergabesenats des OLG Frankfurt/Main vor kurzem im Rahmen einer Beschwerde in Folge eines Nachprüfungsverfahrens.

Im konkreten Fall wurden Instandsetzungsmaßnahmen und Betriebsdienste für Kreisstraßen im offenen Verfahren nach VOB/A europaweit ausgeschrieben. Zu erbringen waren in einem Teil A „Erhaltungsmaßnahmen“ und in einen Teil B „Betriebsmaßnahmen“. Ein Unternehmen, das lediglich Teil A erbringen konnte, sah die Verpflichtung zur losweisen Vergabe verletzt.

Korrekte Sachverhaltsermittlung

Die Richter stellten fest, dass nach § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB Leistungen in Losen zu vergeben sind. Wenn „wirtschaftliche oder technische Gründe das erfordern“, könne davon jedoch abgesehen werden. Sie beurteilten somit, ob es eine zutreffende und vollständige Sachverhaltsermittlung auf Seiten der Vergabestelle gegeben hat, und nicht etwa eine Fehlbeurteilung, namentlich Willkür, vorlag. Nach diesen Maßstäben gab es keine Beanstandungen an der Gesamtlosvergabe. Der Beschwerdeführer hatte das Nachsehen.

Quelle:

Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen

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Beschluss
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