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Vergaberecht, aktuelle Urteile

Gewichtung des Preises vergaberechtswidrig?

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Gewichtung des Preises mit 90% und des technischen Wertes mit 10% vergaberechtswidrig ist.

Zuschlagskriterien lenken die Auswahlentscheidung und sind damit zentral für jede Ausschreibung. Das Gericht knüpft insoweit an seine jüngere Entscheidungspraxis an, derzufolge der Auftraggeber bei der Bestimmung der Zuschlagskriterien einen „Festlegungsspielraum“ hat, welcher einer „Vertretbarkeitskontrolle“ unterliegt. Das Gericht erklärt, dass der Preis im Rahmen des Zuschlagskriteriums „wirtschaftlichstes Angebot“ weder über- noch unterbewertet werden dürfe. Auch qualitative Kriterien dürften nicht marginalisiert werden. Da das Gericht aber keine näheren Ausführungen zu dem Gegenstand des konkreten Auftrags herstellt, scheint es davon auszugehen, dass unabhängig von der Einzelfallgestaltung ein übergroßes Gewicht des Preises immer bei 90% zu bejahen ist.

Fazit

Es bleibt zwar abzuwarten, ob andere Oberlandesgerichte sich der weitgehenden Entscheidung des OLG Düsseldorf anschließen. Dagegen spricht zumindest, dass die Zuschlagskriterien mit dem konkreten Auftragsgegenstand zusammen hängen müssen, so dass im Einzelfall auch eine Gewichtung des Preises mit 90% zulässig sein müsste. In jedem Fall sollten Auftraggeber mit gesteigerten Begründungsanforderungen an einer Stelle rechnen, die viele noch dem Bereich der originären, der vergaberechtlichen Kontrolle entzogenen Beschaffungsautonomie zuordnen.

Quelle: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Beschluss
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