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Vergaberecht, aktuelle Urteile

Grenzen für Fairtrade-Siegel und Umweltzeichen

Der EuGH hat in einer aktuellen Entscheidung klare Grenzen für die Forderung von Umweltzeichen und Fairtrade-Siegeln aufgezeigt.

Grundsätzlich dürfen Umwelteigenschaften zwar im Rahmen der technischen Spezifikationen festgelegt werden, dann aber müssen die Spezifikationen abstrakt angegeben werden. Dies ist auch durch den Verweis auf Rechts- und Verwaltungsvorschriften möglich, ein konkretes Siegel darf hingegen nicht gefordert werden, selbst wenn gleichwertige Siegel zugelassen sind. Zulässig ist zudem die Bestimmung von ökologischen und sozialen Zuschlagskriterien, soweit sich die Vorgaben nicht auf die allgemeine Geschäftspolitik des Bieters beziehen, sondern auf das konkret eingekaufte Produkt bzw. die Leistung. Unzulässig ist es dagegen, Nachweise über Nachhaltigkeitsstrategien bei der Bietereignung zu berücksichtigen. Diese sind nämlich nicht in dem abschließenden Katalog der Eignungsnachweise in der EU-Vergaberichtlinie genannt.

Offen bleibt hingegen, ob und in welchem Umfang die Vorgabe des fairen Handels zur Mindestbedingung der Auftragsausführung bestimmt werden kann. Da es hier nicht um Produkteigenschaften geht, finden die Regeln für technische Spezifikationen keine Anwendung.

Fazit

Die Entscheidung stärkt zum einen Auftraggebern den Rücken, die Aspekte der Nachhaltigkeit und insbesondere soziale Kriterien bei der Beschaffung zu berücksichtigen. Sie verdeutlicht aber auch, dass die maßgebenden Regelungen je nach vergaberechtlicher Einordnung differenziert zu betrachten sind. Eine Einzelfallprüfung ist daher stets erforderlich.

Quelle: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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