Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Vergaberecht, aktuelle Urteile

Keine nachträgliche Nennung von Nachunternehmen

Fehlen im Angebot zwingende Angaben, wie etwa Nachunternehmer, so kann dies nicht nachgeholt werden. Ein Ausschluss ist dann unvermeidlich.

In einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB mussten bereits mit der Angebotsabgabe die Nachunternehmen genannt werden sowie die Leistungen, die von diesen übernommen werden. Ein Unternehmen benannte zwar für die Teilleistung Spülbohrverfahren einen Nachunternehmer jedoch nicht für Kanalbauarbeiten, obwohl diese Leistung nicht aus eigener Kraft vom Bieter erfüllt werden konnte. Für die Eignung mussten die Bieter einen Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit vorlegen, etwa durch Eintrag in die Präqualifikationsliste, durch Eigenerklärung, etc. Da das Unternehmen für die Teilleistung Kanalbauarbeiten keine Nachweise zur Eignung lieferte, forderte der Auftraggeber nach. Erst danach erklärte das Unternehmen, dass diese Leistung durch ein Nachunternehmen erfolgt.

Der Auftraggeber sah sich nun gezwungen, diesen Bieter auszuschließen, da eine nachträgliche Nennung des Nachunternehmens eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen bedeuten würde. Der Bieter sah dies anders und rügte. Nachdem dieser nicht abgeholfen wurde, stellte das Unternehmen einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer.

Der Beschluss

Die Vergabekammer lehnte den Nachprüfungsantrag als unbegründet ab. Bei der Angebotsprüfung checkt der Auftraggeber, ob der jeweilige Bieter für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die notwendige Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Eignung besitzt. Durch fehlende Nachweise der Eignung bzw. durch Nichtnennung des Nachunternehmens liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor.

Unser Praxistipp

Prüfen Sie unbedingt, ob Sie alle geforderten Unterlagen dem Angebot beigelegt haben. Halten Sie die Fristen bei etwaigen Nachforderungen ein. Erstellen Sie am Besten eine Checkliste, auf der Sie eintragen, was Sie abgeben müssen, in welcher Form und welche Fristen einzuhalten sind. Damit verringern Sie die gefahr des Ausschlusses aus zwingenden und formalen Gründen.

Zurück
Beschluss
Ähnliche Beiträge