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Vergaberecht, aktuelle Urteile

Mindestlohn ist europarechtskonform

Der EuGH entschied, dass die Vergabe eines Auftrages davon abhängig gemacht werden darf, ob der Mindestlohn bezahlt wird.

Der EuGH hat am 17. November 2015 entschieden, dass Unionsrecht einer Regelung, die die Vergabe eines Auftrages davon abhängig gemacht wird, dass ein Mindestlohn gezahlt wird, nicht entgegensteht.

Der Auftraggeber hatte im entschiedenen Fall einen Bieter von der Beteiligung an dem Verfahren zur Vergabe der Postdienstleistungen ausgeschlossen, weil sich dieses Unternehmen entgegen den Bestimmungen der Vergabebekanntmachung nicht verpflichtet hatte, den Beschäftigten im Auftragsfall einen Mindestlohn zu zahlen.

In der Vergabebekanntmachung sowie in den Ausschreibungsunterlagen hatte der Auftraggeber Bezug auf das Gesetz des Landes Rheinland-Pfalz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz) Bezug genommen.

Der EuGH stellte fest, dass die Richtlinie RL 2004/18, diese landesrechtlichen Bestimmungen nach denen sich Bieter und deren Nachunternehmer schriftlich verpflichten müssen, den Beschäftigten, die zur Ausführung der Leistungen eingesetzt werden sollen, einen Mindestlohn zu zahlen, nicht entgegensteht.

Fazit

Der EuGH stellt fest, dass ein gesetzlich geregelter, branchenübergreifender Mindestlohn zwar geeignet ist, den freien Dienstleistungsverkehr zu beschränken. Dies ist jedoch durch das Ziel des Arbeitnehmerschutzes gerechtfertigt.

Quelle: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Urteil
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