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Vergaberecht, aktuelle Urteile

Vergaberechtsfreie Zweckverbandsgründung?

Der EuGH urteilt zur Gründung und Aufgabenübertragung auf einen Zweckverband.

Kompetenzübertragungen zwischen öffentlichen Stellen, wie sie beispielsweise mit einer Zweckverbandsgründung und Aufgabenübertragung auf diesen einhergehen, sind grundsätzlich eine (vergaberechtsfreie) Angelegenheit der internen Organisation i.S.v. Art. 1 Abs. 6 RL 2014/24/EU und unterfallen damit nicht der Vergabepflicht.

Der EuGH stellte in seinem Urteil klar, dass Voraussetzung für eine solche vergaberechtsfreie Zuständigkeitsorganisation eine „echte Kompetenzübertragung“ ist. Dies erfordere, dass neben der Kompetenz eine Aufgabe wahrzunehmen, auch die Zuständigkeit und die damit einhergehenden Befugnisse übertragen werden. Die Stelle, der die Kompetenz übertragen wird, müsse die ihr übertragene Aufgabe selbstständig und eigenverantwortlich wahrnehmen. Dafür bedürfe es auch einer finanziellen Unabhängigkeit. Hinsichtlich der Eigenständigkeit sei allerdings nicht jegliche Einflussnahme der kompetenzübertragende(n) Stelle(n), etwa durch Vertreter in der Verbandsversammlung, ausgeschlossen

Fazit

Die Gründung eines Zweckverbandes sowie die damit verbundene Aufgabenübertragung nach deutschem Recht dürfte damit regelmäßig eine vergaberechtsfreie Angelegenheit der internen Organisation öffentlicher Stellen darstellen.

Quelle: Das aktuelle Urteil kompetent erklärt von: 

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