Unterhalb der EU-Schwellenwerte können sich Bieter gerichtlich wehren, wenn der Auftraggeber gegen Gesetze verstößt. Vorher aber klären, ob Rügepflicht besteht.
Bei einer De-Facto-Vergabe wird ein öffentlicher Auftrag ohne vorheriges Vergabeverfahren direkt vergeben. Das ist nicht erlaubt. So können Sie sich wehren.
Zwecks Markt- und Kostenerkundung zu Ausschreibungsbeginn sollte der öffentliche Auftraggeber andere Vergabestellen und nicht potenzielle Bieterunternehmen anfragen.
Erfährt ein Bieter, dass ein öffentlicher Auftrag oberhalb der Schwelle nicht im Amtsblatt der EU bekanntgemacht wurde, kann er die Wirksamkeit des Vertrages anfechten.