Fachbeitrag

Ausschreibungen in Österreich

Die Grundlagen der nationalen Regelungen über die Vergabe bilden auch in Österreich die europarechtlichen Vorgaben. Dennoch bestehen gerade wegen der nationalen Regelungen teils erhebliche Unterschiede.

Wahl des Vergabeverfahrens

Selbst im Oberschwellenbereich, in welchem eine europaweite Ausschreibung erfolgt, besteht nach den österreichischen Vorschriften eine Wahlmöglichkeit zwischen dem offenen und dem nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung.

Der Auftraggeber kann daher wählen, ob er eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert (offenes Verfahren) oder nachdem er eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert hat, nur ausgewählte Bewerber zur Abgabe von Angeboten auffordert (nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung).

Während der Teilnahme an der Ausschreibung

Bis zur Zuschlagserteilung kann der Unternehmer, der der Ansicht ist, dass die interne Entscheidung des Auftraggebers rechtswidrig zustande gekommen ist, ein Nachprüfungsverfahren einleiten. Hierbei muss er auch keine Rügeobliegenheit beachten, wie nach den deutschen Regelungen vorgeschrieben. In Abweichung zur deutschen Rechtslage kommt es im Zuge des Nachprüfungsverfahrens auch nicht zu einem automatischen Zuschlagsverbot. Stattdessen kann der Unternehmer den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen, um ihm drohende Schäden abzuwenden und die sofortige Auftragsvergabe zu verhindern.

Rechtsschutz nach der Teilnahme an der Ausschreibung

Ebenso wie in Deutschland erfolgt die Beendigung des Vergabeverfahrens mit der Erteilung des Zuschlages an das wirtschaftlichste Angebot. Dadurch kommt zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmer ein privatrechtlicher Vertrag zustande. Auch nach der Beendigung bestehen Rechtsschutzmöglichkeiten. In Österreich besteht, anders als in Deutschland, die Möglichkeit der Aufhebung des zustande gekommenen Vertrages. Zu diesem Zwecke kann ein übergangenes Unternehmen einen Antrag auf Feststellung des Vorliegens eines Rechtsverstoßes stellen. Dieser Feststellungsantrag kann auch ohne vorheriges Nachprüfungsverfahren gestellt werden. Allerdings nur dann, wenn der Rechtsverstoß erstmalig zum jetzigen Zeitpunkt geltend gemacht werden kann.

Ein am Verfahren beteiligter Unternehmer muss hingegen gegen einen Rechtsverstoß mittels Nachprüfungsantrag zum Bundesverwaltungsgericht beziehungsweise den zuständigen Landesverwaltungsgerichten vorgehen. In diesen Fällen wäre ein Feststellungsantrag bereits unzulässig, da der behauptete Verstoß im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens hätte geltend gemacht werden können.

Gleiche Sprache aber dennoch unterschiedliche nationale Regelungen

Zwar gestaltet sich die Teilnahme an österreichischen Ausschreibungen aufgrund derselben Sprache zunächst einfacher als in anderen europäischen Ländern, dennoch sind vor allem im Rahmen des Rechtsschutzes die österreichischen Besonderheiten zu berücksichtigen.

Hinweis

Seit 60 Jahren setzt sich die DHK für die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Deutschland ein. Die DHK unterstützt den Aufbau von bilateralen Geschäftsbeziehungen und ist darüber hinaus erste Anlaufstelle bei Fragen zum deutsch-österreichischen Handels- und Geschäftsverkehr. Weitere Informationen finden Sie unter www.dhk.at.

Autor

Wissen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

16.12.2025 | Fachbeitrag

Bieterfragen und Rügen im Vergabeverfahren – Teil 3

Rügen sind Pflicht vor dem Nachprüfungsverfahren. So sichern Sie Ihre Bieterrechte mit korrekter Formulierung und klarer Fristeneinhaltung.
Mehr erfahren
07.11.2025 | Fachbeitrag

Teststellungen – Das müssen Bieter wissen

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser? Was Bieter wissen müssen, wenn Auftraggeber eine Vorführung der vom Bieter angebotenen Leistung verlangen.
Mehr erfahren
24.10.2025 | Fachbeitrag

Auswirkungen der Verfahrensarten auf die Bieter

Der Ablauf von Vergabeverfahren unterscheidet sich je nach Verfahrensart. Manchmal gibt es einen Teilnahmewettbewerb, manchmal darf verhandelt werden. Welche Auswirkungen hat dies?
Mehr erfahren
17.09.2025 | Fachbeitrag

Berufung auf hausgemachte Ausschließlichkeitsrechte: Was können übergangene Bieter tun?

Marktabschottung durch Ausschließlichkeitsrechte? Das müssen Bieter jetzt wissen – EuGH zieht klare Grenzen bei Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb.
Mehr erfahren
19.08.2025 | Fachbeitrag

Bieterfragen und Rügen im Vergabeverfahren – Teil 2

Teil 2 unserer Reihe zeigt, wie unüberlegte Bieterfragen Schaden anrichten können – und wie Sie mit kluger Formulierung Missverständnisse und Risiken vermeiden.
Mehr erfahren
07.07.2025 | Fachbeitrag

Ende der Angebotsfrist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag

Fristende an Feiertag? Laut EU-Recht und BGB dürfen Angebote oft noch am folgenden Werktag abgegeben werden. Was dabei gilt, erfahren Sie im Beitrag.
Mehr erfahren
26.05.2025 | Fachbeitrag

Bieterfragen und Rügen im Vergabeverfahren – Teil 1

Was tun bei Unklarheiten in der Ausschreibung? Bieterfragen und Rügen gezielt nutzen – rechtssicher, taktisch klug und mit Blick auf die Rügepflicht.
Mehr erfahren
22.04.2025 | Fachbeitrag

Allgemeine Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung um öffentliche Aufträge Teil 2

Nachdem Sie einen ersten Überblick über die Vergabeunterlagen sowie die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers gewonnen haben (siehe Teil 1), geht es nun an die Erstellung und Abgabe des Angebots. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Mehr erfahren
25.03.2025 | Fachbeitrag

Allgemeine Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung um öffentliche Aufträge – Teil 1

Um sich erfolgreich für öffentliche Aufträge zu bewerben, ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.
Mehr erfahren
30.01.2025 | Fachbeitrag

In Einzelfällen sind Bieterfragen noch kurz vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten!

Bieterfragen sind auch nach Fristablauf nicht immer ausgeschlossen. Erfahren Sie, wann Vergabestellen Unklarheiten klären und Fristen verlängern müssen, um faire Angebote zu ermöglichen.
Mehr erfahren
Zum Wissensbereich