Beraterkosten für Vergabeverfahren
Für die typischen Bauaufgaben in kleineren Kommunen wie Kindergartenbau oder Schulsanierung war für die Vergabe von Planungsleistungen bisher selten ein VOF-Verfahren nötig. Der neue Berechnungsansatz werde dies ändern, befürchtet Dr.-Ing. Werner Weigl, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, wenn die Planungskosten, im Fall eines Kindergartens von beispielsweise netto 1,2 Mio. Euro in der Regel 20 Prozent, also 240.000 Euro, als Gesamtposten zu betrachten sind.
Kleinere Verwaltungseinheiten werden für europaweite Ausschreibungen in der Regel externe Beratung benötigen. „Für die Vergabe einer Planungsleistung von wenigen Tausend Euro entstehen zusätzliche Beraterkosten in ähnlicher Größenordnung.“
Der europäische und der deutsche Gesetzgeber wollen mit der Vergaberechtnovellierung u.a. den Mittelstand fördern. Die Zusammenfassung unterschiedlicher Planungsleistungen zwecks europaweiter Ausschreibung wird aber nicht nur für die öffentliche Auftraggeber den Zeit-, Ressourcen- und Kostenaufwand für Vergabeverfahren erheblich erhöhen, sondern auch die Wettbewerbschancen kleiner und mittlerer Planungsbüros massiv verringern.
Die im Referentenentwurf vorgesehene Neuregelung der VgV überlässt der ausschreibenden Stelle, ob die Leistungen einzeln oder im Paket ausgeschrieben werden. Einzelausschreibung jeder Leistung bedeutet Vielfalt von Vergabeverfahren – weshalb in der Praxis eher mit einer Ausschreibung im Paket zu rechnen sein wird, auch wenn die Vergabestellen dadurch gegen das grundsätzliche Gebot der Teil- und Fachlosvergabe verstoßen. Dr. Weigl: „Die Gefahr besteht, dass die engen Voraussetzungen für eine zulässige Paketvergabe zu großzügig ausgelegt werden.“ Genau deshalb sei damit zu rechnen, dass die Chancen kleiner und mittlerer Büros auf Zuschlag rapide sinken würden.
Ausweichstrategien Generalübernehmer und Generalplaner
Dr.-Ing. Werner Weigl rechnet mit Ausweichstrategien auf Seiten der Ausschreiber. Beispielsweise kann ein Auftraggeber Bau- und Planungsleistungen gemeinsam an einen Generalübernehmer vergeben. Bei Bauvorhaben unterhalb des Schwellenwerts von 5,186 Mio. Euro spart er sich damit die europaweite Ausschreibung, während bisher wenigstens Teile der Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben wurden. Und vor allem: „Die bewährte Trennung von Planung und Bauausführung, die zu Baukultur und Bauqualität beiträgt, würde auf dem Altar des Vergaberechts geopfert“, so Dr.-Ing. Weigl.
Alternativ kann ein Auftraggeber sämtliche Planungsleistungen an einen Generalplaner vergeben, wie dies bei europaweiten Ausschreibungen schon seit längerem zu erkennen ist. Die meist regional ausgerichteten deutschen Architektur- und Ingenieurbüros mit zehn bis fünfzehn Mitarbeitern können aber zum allergrößten Teil keine Generalplanerleistungen anbieten und schon gar nicht mit umfangreichen Referenzen hinterlegen.
Politik ist gefragt
Die vorgesehene Berechnung für Planungsleistungen ist weder durch die EuGH-Rechtsprechung noch durch die europäische Vergaberichtlinie vorgegeben. Sie schadet massiv dem Mittelstand und reduziert voraussichtlich die Anzahl europaweiter Planungsausschreibungen.
Die deutsche Politik ist daher gefordert, in der VgV entweder die bisherige getrennte Betrachtung unterschiedlicher Planungsleistungen beizubehalten, so Dr.-Ing. Werner Weigl, oder den Schwellenwert auf etwa 1 Mio. Euro anzuheben.
Beraterkosten für Vergabeverfahren
Für die typischen Bauaufgaben in kleineren Kommunen wie Kindergartenbau oder Schulsanierung war für die Vergabe von Planungsleistungen bisher selten ein VOF-Verfahren nötig. Der neue Berechnungsansatz werde dies ändern, befürchtet Dr.-Ing. Werner Weigl, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, wenn die Planungskosten, im Fall eines Kindergartens von beispielsweise netto 1,2 Mio. Euro in der Regel 20 Prozent, also 240.000 Euro, als Gesamtposten zu betrachten sind.
Kleinere Verwaltungseinheiten werden für europaweite Ausschreibungen in der Regel externe Beratung benötigen. „Für die Vergabe einer Planungsleistung von wenigen Tausend Euro entstehen zusätzliche Beraterkosten in ähnlicher Größenordnung.“
Der europäische und der deutsche Gesetzgeber wollen mit der Vergaberechtnovellierung u.a. den Mittelstand fördern. Die Zusammenfassung unterschiedlicher Planungsleistungen zwecks europaweiter Ausschreibung wird aber nicht nur für die öffentliche Auftraggeber den Zeit-, Ressourcen- und Kostenaufwand für Vergabeverfahren erheblich erhöhen, sondern auch die Wettbewerbschancen kleiner und mittlerer Planungsbüros massiv verringern.
Die im Referentenentwurf vorgesehene Neuregelung der VgV überlässt der ausschreibenden Stelle, ob die Leistungen einzeln oder im Paket ausgeschrieben werden. Einzelausschreibung jeder Leistung bedeutet Vielfalt von Vergabeverfahren – weshalb in der Praxis eher mit einer Ausschreibung im Paket zu rechnen sein wird, auch wenn die Vergabestellen dadurch gegen das grundsätzliche Gebot der Teil- und Fachlosvergabe verstoßen. Dr. Weigl: „Die Gefahr besteht, dass die engen Voraussetzungen für eine zulässige Paketvergabe zu großzügig ausgelegt werden.“ Genau deshalb sei damit zu rechnen, dass die Chancen kleiner und mittlerer Büros auf Zuschlag rapide sinken würden.
Ausweichstrategien Generalübernehmer und Generalplaner
Dr.-Ing. Werner Weigl rechnet mit Ausweichstrategien auf Seiten der Ausschreiber. Beispielsweise kann ein Auftraggeber Bau- und Planungsleistungen gemeinsam an einen Generalübernehmer vergeben. Bei Bauvorhaben unterhalb des Schwellenwerts von 5,186 Mio. Euro spart er sich damit die europaweite Ausschreibung, während bisher wenigstens Teile der Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben wurden. Und vor allem: „Die bewährte Trennung von Planung und Bauausführung, die zu Baukultur und Bauqualität beiträgt, würde auf dem Altar des Vergaberechts geopfert“, so Dr.-Ing. Weigl.
Alternativ kann ein Auftraggeber sämtliche Planungsleistungen an einen Generalplaner vergeben, wie dies bei europaweiten Ausschreibungen schon seit längerem zu erkennen ist. Die meist regional ausgerichteten deutschen Architektur- und Ingenieurbüros mit zehn bis fünfzehn Mitarbeitern können aber zum allergrößten Teil keine Generalplanerleistungen anbieten und schon gar nicht mit umfangreichen Referenzen hinterlegen.
Politik ist gefragt
Die vorgesehene Berechnung für Planungsleistungen ist weder durch die EuGH-Rechtsprechung noch durch die europäische Vergaberichtlinie vorgegeben. Sie schadet massiv dem Mittelstand und reduziert voraussichtlich die Anzahl europaweiter Planungsausschreibungen.
Die deutsche Politik ist daher gefordert, in der VgV entweder die bisherige getrennte Betrachtung unterschiedlicher Planungsleistungen beizubehalten, so Dr.-Ing. Werner Weigl, oder den Schwellenwert auf etwa 1 Mio. Euro anzuheben.
Promotion in Politikwissenschaften. Ressortleiterin (Print, Web) bei der Bayerischen Staatszeitung, u.a. verantwortlich für den Bereich Planen & Bauen, Ausschreibung & Vergabe. Heute freiberufliche Beratungstätigkeit im Bereich Marketing & Kommunikation (online, offline, multimedial), Öffentlichkeitsarbeit & PR, Messe- & Eventmanagement.