Verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit im Fokus
Um der Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung möglichst ganzheitlich gerecht zu werden, sind ökonomische, ökologische und soziale Aspekte gleichermaßen zu beachten. Dementsprechend bezieht sich der Monitoringbericht 2018 auf die Realisierung von Maßnahmen zugunsten der gesamten Umwelt:
Liegenschaften
- Bundesliegenschaften gemäß des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen
- Energetischer Sanierungsfahrplan für Dienstliegenschaften
- Energie-/Umweltmanagementsysteme für den Gebrauch und Betrieb der Liegenschaften
- Nutzung erneuerbarer Energien (Wärmeversorgung) in Neu- und Bestandgebäuden des Bundes
Eigenes Handeln/ Organisatorisches
- Maßnahmen zu einer klimaneutralen Bundesverwaltung, vor allem im Bereich Liegenschaften und Mobilität
- Öffentliche Beschaffung nach dem Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung, also Berücksichtigen von Qualität und Quantität
- Nachhaltigkeitskriterien für den Kantinenbetrieb mit Bezug auf den Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V.
- Reduzieren und Kompensieren verkehrsbedingter und standortbezogener CO2-Emissionen (insbesondere Arbeitswege, Dienstreise), unter anderem durch Nutzen von ÖPNV, Dienst- und Elektrofahrrädern, Videokonferenzen
- Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung orientieren sich bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, speziell Großveranstaltungen, an dem Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen
Personal
- Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit für Beschäftigte mit Familien und Pflegeaufgaben sowie zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen – zum Beispiel Mentoring- und Qualifizierungsprogramme
- Interkulturelle Öffnung der Verwaltung für Menschen mit Migrationshintergrund, Nationaler Aktionsplan Integration 2018-2021
Nachhaltige Beschaffung
Die Vergabeverordnung (VgV) 2016 sieht mehr Gestaltungsspielräume für das Berücksichtigen sozialer und ökologischer Kriterien vor. Davon betroffen sind Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte. Ziel ist, eine Vergabe an einen teureren Anbieter leichter möglich zu machen, wenn dieser qualitative, soziale oder umweltbezogene Aspekte des Auftragsgegenstands nachhaltiger beachtet als andere. Anbieter, die gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen, sollen ausgeschlossen werden können.
Die VgV 2016 erlaubt zahlreiche Anwendungen zur Nachhaltigkeit. Dabei ist immer transparent zu machen, welche Daten, Methoden und Zielwerte dem Auftraggeber wichtig sind und wie er sie priorisiert. Sollte es nach einer Auftragsvergabe zu wesentlichen, vertraglichen Änderungen kommen, muss eine neue Ausschreibung durchgeführt werden. Vergaben sollten elektronisch erfolgen. Auch dies ist ein Schritt zu weniger Transport- und Materialkosten zugunsten der Umwelt.
1973 in Darmstadt geboren. Architekturstudium an der TU Darmstadt, Diplom 2001. Berufsbegleitendes Fernstudium PR+plus, 2004 Abschluss als PR-Beraterin (DPRG). Ab 2001 kontinuierlich in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätig, seit 2006 freie Journalistin, Autorin und Leiterin des Büros „Smart Skript – Fachkommunikation für Architektur und Energie“: Konzepte, Redaktion, Veranstaltungen. Homepage: https://www.smartskript.de/