Fachbeitrag

Nachhaltigkeit: Umwelttrends bei der öffentlichen Verwaltung

Nachhaltigkeit muss im Alltag gelebt werden. Verwaltungen können sich dabei am “Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit” orientieren, das die Bundesregierung 2015 beschloss und in 2017 weiter entwickelte. Der aktuelle Monitoringbericht zeigt den Stand der Umsetzung zum 31. Dezember 2018. Denn der öffentlichen Hand kommt als Auftraggeber eine Vorbildfunktion zu. Nicht zuletzt deshalb, weil hier jede Ausschreibung und Vergabe relevante Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung hat.

Verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit im Fokus

Um der Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung möglichst ganzheitlich gerecht zu werden, sind ökonomische, ökologische und soziale Aspekte gleichermaßen zu beachten. Dementsprechend bezieht sich der Monitoringbericht 2018 auf die Realisierung von Maßnahmen zugunsten der gesamten Umwelt:

Liegenschaften

Eigenes Handeln/ Organisatorisches

  • Maßnahmen zu einer klimaneutralen Bundesverwaltung, vor allem im Bereich Liegenschaften und Mobilität
  • Öffentliche Beschaffung nach dem Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung, also Berücksichtigen von Qualität und Quantität
  • Nachhaltigkeitskriterien für den Kantinenbetrieb mit Bezug auf den Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V.
  • Reduzieren und Kompensieren verkehrsbedingter und standortbezogener CO2-Emissionen (insbesondere Arbeitswege, Dienstreise), unter anderem durch Nutzen von ÖPNV, Dienst- und Elektrofahrrädern, Videokonferenzen
  • Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung orientieren sich bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, speziell Großveranstaltungen, an dem Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen

Personal

  • Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit für Beschäftigte mit Familien und Pflegeaufgaben sowie zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen – zum Beispiel Mentoring- und Qualifizierungsprogramme
  • Interkulturelle Öffnung der Verwaltung für Menschen mit Migrationshintergrund, Nationaler Aktionsplan Integration 2018-2021

Nachhaltige Beschaffung

Die Vergabeverordnung (VgV) 2016  sieht mehr Gestaltungsspielräume für das Berücksichtigen sozialer und ökologischer Kriterien vor. Davon betroffen sind Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte. Ziel ist, eine Vergabe an einen teureren Anbieter leichter möglich zu machen, wenn dieser qualitative, soziale oder umweltbezogene Aspekte des Auftragsgegenstands nachhaltiger beachtet als andere. Anbieter, die gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen, sollen ausgeschlossen werden können.

Die VgV 2016 erlaubt zahlreiche Anwendungen zur Nachhaltigkeit. Dabei ist immer transparent zu machen, welche Daten, Methoden und Zielwerte dem Auftraggeber wichtig sind und wie er sie priorisiert. Sollte es nach einer Auftragsvergabe zu wesentlichen, vertraglichen Änderungen kommen, muss eine neue Ausschreibung durchgeführt werden. Vergaben sollten elektronisch erfolgen. Auch dies ist ein Schritt zu weniger Transport- und Materialkosten zugunsten der Umwelt.

Autor

1973 in Darmstadt geboren. Architekturstudium an der TU Darmstadt, Diplom 2001. Berufsbegleitendes Fernstudium PR+plus, 2004 Abschluss als PR-Beraterin (DPRG). Ab 2001 kontinuierlich in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätig, seit 2006 freie Journalistin, Autorin und Leiterin des Büros „Smart Skript – Fachkommunikation für Architektur und Energie“: Konzepte, Redaktion, Veranstaltungen. Homepage: https://www.smartskript.de/

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