Auftragsänderung Teil 5: Der Zuschlagswert und der Inhalt des Auftrages entscheiden, ob bei Auftragsänderungen ein neues Vergabeverfahren stattfinden muss.
Auftragsänderung Teil 4: Ein neues Vergabeverfahren ist bei Auftragsänderungen nur dann erforderlich, wenn diese wesentlich sind. Doch was heißt eigentlich wesentlich?
Auftragsänderung Teil 2: Der geschätzte Auftragswert (nicht der tatsächlich vereinbarte Preis) entscheidet darüber, welches Gesetz angewendet werden muss.