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Service, Nachrichten
10.01.2020, Hamburg

12-Euro-Mindestlohn soll ins Hamburger Vergabegesetz

Hamburg nimmt in sein Vergabegesetz einen Mindestlohn von 12 Euro auf. Erst wenn Unternehmen diesen zahlen, können sie öffentliche Aufträge ausführen.

Ein entsprechender Zusatzantrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wurde 18. Dezember von der Bürgerschaft angenommen.
Darin wird der Senat aufgefordert eine Reform des Vergabegesetzes mit dem Ziel vorzubereiten, «die Tarifbindung sowie die schrittweise Umsetzung des Hamburger Mindestlohns von 12 Euro pro Stunde als Kriterium aufzunehmen». Außerdem sollten künftig soziale, beschäftigungspolitische, umwelt- und nachhaltigkeitsbezogenen Kriterien bei der Auftragserteilung berücksichtigt werden.

Der ursprüngliche Antrag der Linksfraktion, in dem die Festschreibung eines Mindestlohn in Höhe von 14 Euro pro Stunde im Vergabegesetz vorgesehen war, fand hingegen keine Mehrheit.

Quelle:

dpa

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