Rechnungen an Behörden, Betriebe und sonstige teilnehmende öffentliche Auftraggeber des Landes Baden-Württemberg können ab sofort elektronisch gestellt und eingereicht werden. Dafür steht der Zentrale Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) zur Verfügung.
Firmen, die regelmäßig Aufträge für öffentliche Auftraggeber in Baden-Württemberg erbringen, sollten ihren Rechnungslauf rechtzeitig umstellen. Ab dem 01.01.2022 wird die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend, wenn es sich um Leistungen für die öffentliche Verwaltung auf Landesebene handelt.
Ausgenommen hiervon sind Rechnungen, die
- den Betrag von 1.000 Euro netto nicht überschreiten (und bis zum 31.12.2025 ausgestellt wurden) oder
- geheimhaltungsbedürfte Rechnungsdaten aufweisen.
Rechnungen an kommunale Auftraggeber sind nicht betroffen. Beachtet werden muss auch, dass elektronische Rechnungen im Originalformat aufzubewahren sind.
Für öffentliche Aufträge des Bundes gilt die Pflicht für E-Rechnungen bereits seit dem 27. November 2020. Näheres dazu finden Sie hier.
Die IHK Stuttgart bietet in Kooperation mit der Handwerkskammer Stuttgart am 23. Februar 2021 das Webinar „Gemeinsam digital: E-Rechnung ab 2022 im Ländle Pflicht“ zur Umstellung auf die E-Rechnung an.