Das Land Berlin hat seinen Einfluss als Miteigentümer der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) genutzt und erweiterte Kriterien bei der Vergabe von Bodenverkehrsdiensten durchgesetzt. Dazu gehören zum Beispiel Dienstleistungen wie die Gepäckabfertigung oder das Betanken der Maschinen. Künftig muss der neue Hauptstadtflughafen BER bei Bietern nicht nur auf den Preis des Angebots, sondern auch auf die Arbeitsbedingungen in den Unternehmen achten.
Ein Modell, das auf Arbeitsschutz und Qualifikationsvorgaben setzt, gibt es bereits am Flughafen München. „Deshalb ist die FBB gebeten, die Einführung des Münchner Modells zu prüfen, um die Standards zu verbessern”, sagte der Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD).
Wichtig ist der Senatsverwaltung, dass Tarifvorschriften wirklich eingehalten werden. Das beinhaltet auch, dass es keine illegale Beschäftigung gibt und alle Arbeitsschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Geplant ist, die neuen Vorgaben mit der nächsten Ausschreibung der Bodenverkehrsdienste erstmals anzuwenden. Dann werden Aufträge für den Zeitraum von Juli 2022 bis Juni 2029 vergeben.