Das Land Brandenburg plant, die Bürokratie bei öffentlichen Aufträgen drastisch zu reduzieren. Per Erlass des Wirtschaftsministeriums soll zeitnah das sogenannte Best-Bieter-Prinzip eingeführt werden. Künftig muss nicht mehr jeder Teilnehmer eines Vergabeverfahrens umfangreiche Nachweise erbringen, sondern nur noch das Unternehmen, das den Zuschlag tatsächlich erhalten soll.
So funktioniert das neue Verfahren
Bisher war die Angebotsabgabe oft mit hohem administrativem Aufwand verbunden, da alle teilnehmenden Bieter ihre vollständige Eignung dokumentieren mussten. Der neue Erlass dreht diesen Prozess um: Beim Best-Bieter-Prinzip muss der Eignungsnachweis erst dann erbracht werden, wenn feststeht, welches Unternehmen den Auftrag bekommen soll.
Sowohl das Finanz- als auch das Innenministerium haben dem Entwurf des Wirtschaftsministeriums bereits zugestimmt.
Entlastung für Verwaltung und Mittelstand
Die Neuregelung zielt darauf ab, beide Seiten des Tisches zu entlasten. Die Vergabestellen der Verwaltung sparen Zeit bei der Prüfung der Dokumente, während Unternehmen weniger Ressourcen in die Vorbereitung von Angeboten stecken müssen.
Daniel Keller (SPD), der im Februar bei der Vorstellung der Pläne noch Wirtschaftsminister war und nun das Amt des Finanzministers bekleidet, betonte das Kernziel: Durch den geringeren Aufwand erhofft sich die Landesregierung, dass sich wieder deutlich mehr mittelständische Unternehmen an öffentlichen Vergabeverfahren im Land und in den Kommunen beteiligen.
Politischer Rückhalt auch nach Regierungswechsel
Das Vorhaben zur Vereinfachung der öffentlichen Beschaffung bleibt auch unter den neuen politischen Vorzeichen bestehen. Seit dem 18. März regiert in Brandenburg eine neue Koalition aus SPD und CDU. Wie ein Sprecher des Finanzministeriums auf dpa-Anfrage bestätigte, wird der Erlass weiterverfolgt, da sich beide Regierungsparteien im neuen Koalitionsvertrag explizit zum Bürokratieabbau verpflichtet haben.
Häufige Fragen
Was bedeutet das Best-Bieter-Prinzip in Brandenburg? Beim Best-Bieter-Prinzip müssen nicht mehr alle teilnehmenden Unternehmen bei der Angebotsabgabe ihre Eignung nachweisen. Nur der Bieter, der den öffentlichen Auftrag erhalten soll, muss die geforderten Dokumente vorlegen.
Welche Vorteile hat das Best-Bieter-Prinzip? Es entlastet Unternehmen massiv von bürokratischem Aufwand bei der Angebotserstellung und spart den Vergabestellen der Verwaltung wertvolle Zeit bei der Prüfung der Unterlagen. Ziel ist es, öffentliche Aufträge für den Mittelstand wieder attraktiver zu machen.
Wann tritt das Best-Bieter-Prinzip in Brandenburg in Kraft? Der genaue Stichtag steht noch nicht fest, laut dem Brandenburger Wirtschaftsministerium soll der entsprechende Erlass jedoch „zeitnah“ in Kraft treten. Die Ministerien haben bereits Zustimmung signalisiert.
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