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Service, Nachrichten
17.03.2023, Deutschland

Bundesingenieurkammer äußert sich zum Vergabetransformationspaket

Bundesingenieurkammer unterstützt Maßnahmen im Vergabetransformationspaket des BMWK.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) hat sich an der öffentlichen Konsultation zur Transformation des Vergaberechts, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Dezember 2022 gestartet wurde, beteiligt und über den Arbeitskreis Vergabe eine Stellungnahme abgegeben.

Sie unterstützt das Ziel der Bundesregierung, „öffentliche Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen.“

Für die Planung und Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die bei der Ausschreibung und Vergabeentscheidung Berücksichtigung finden, wird grundsätzlich die Aufnahme von Nachhaltigkeitskriterien begrüßt.

Umwelt- und klimabezogenen Anforderungen sollten sich im Wesentlichen auf den Ausschreibungsinhalt beschränken, um den Vergabeprozess nicht unnötig zu verzögern oder bürokratischer zu machen.

Zusätzliche Eignungsanforderungen dürfen nicht dazu führen, dass insbesondere kleine und mittelständische Bewerber abgeschreckt werden oder sie nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen können.

Für die BIngK ist eine Stärkung der losweisen Vergabe und der Trennung von Planung und Ausführung besonders wichtig, da diese das größte Potential an innovativen und wirtschaftlichen Angeboten durch Ingenieure bietet.

Zudem müssten nach Ansicht der BIngK im Sinn der Klima- und Umweltaspekte die Teilnahme regionaler Bieter gestärkt und gefördert werden. „Gerade bei ortsgebunden Dienstleistungen wie z.B. Planungsleistungen, Baustellenüberwachung etc. wird eine ortsnahe Präsenz des Bieters und eine möglichst CO2-neutrale Leistungserbringung vor Ort unter Vermeidung langer Fahrt- und Lieferwege erheblich zu einer klima- und ressourcenschonenden Leistungsausführung beitragen. Auch hierfür sollte das Vergaberecht rechtliche Vorgaben und angemessene Bewertungskriterien vorsehen.“

Weiterer rechtlicher Anpassungsbedarf wird im Bereich der Einführung eines Rügerechts der berufsständischen Kammern in Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gesehen.

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