Kurz vor der Bundestagswahl hat das Kabinett das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021 beschlossen und damit einen Auftrag des Koalitionsvertrags von 2018 noch umgesetzt. Das Programm wurde erstmals 2010 aufgelegt und 2015 schon einmal weiterentwickelt. Das gesamte Verwaltungshandeln unterliegt nun strengeren Nachhaltigkeitsvorgaben.
„Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“ – der Titel des Papiers formuliert bereits den Anspruch. Zehn Handlungsfelder sind dafür definiert. Überall zeigt sich, dass das Thema strukturell in den Prozessen verankert werden soll. So ist zum Beispiel bis 2022 ein interministerieller Ausschuss für nachhaltige öffentliche Beschaffung geplant, der die Maßnahmen zur Förderung einer entsprechenden Vergabe steuert und koordiniert.
Das Programm berücksichtigt auch soziale Aspekte, erstmals wurden etwa Anforderungen in den Bereichen Fortbildung und Gesundheit aufgenommen. Außerdem enthält es Vorgaben für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, die Gleichstellung sowie für Anstrengungen im Bereich der Diversität der Bundesverwaltung.