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Service, Nachrichten
31.01.2023, Europa, Deutschland

Checkliste für neues Lieferkettengesetz

Globale Lieferketten sollen zum Schutz von Mensch und Umwelt transparenter werden – seit dem 1. Januar gilt ein entsprechendes Gesetz. Eine Checkliste des BME soll Unternehmen helfen, es einzuhalten.

Seit dem 1. Januar ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in Kraft. Es regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Weil die neuen Regeln für betroffene Unternehmen einige Aufgaben mit sich bringen, hat der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) eine Checkliste veröffentlicht. Damit können Unternehmen prüfen, welche Maßnahmen sie schon erfüllen und wo Handlungsbedarf besteht. Das Gesetz gilt derzeit ab 3000 Angestellten –schon der Geltungsbereich wird in der Checkliste im Detail beschrieben.

Unter wichtigen Stichpunkten aus dem Gesetz wie betriebsinterner Zuständigkeit, Risiko- und Beschwerdemanagement oder auch Dokumentation stellt das Dossier Fragen, die bei der eigenen Standortbestimmung helfen. Die Checkliste gibt darüber hinaus Hinweise, wie das Thema in der Praxis angegangen werden kann, sollte man im eigenen Hause Defizite feststellen.

Der BME empfiehlt auch Unternehmen, die nicht direkt betroffen sind, sich mit dem Gesetz auseinanderzusetzen. Denn: Sie könnten als Lieferanten Teil der globalen Lieferkette sein und damit in den Fokus geraten.

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