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Service, Nachrichten
02.07.2021, Europa

EU-Beschaffungsinstrument nimmt Formen an

Eine Verordnung soll helfen, gegen ungleiche Wettbewerbsbedingungen auf den weltweiten Märkten für öffentliche Aufträge vorzugehen. Seit 2012 wird das in der EU diskutiert. Ein Durchbruch steht bevor.

Damit Unternehmen aus der Europäischen Union (EU) bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Drittländern nicht diskriminiert werden, sollen künftig Sanktionen möglich sein. Denn während die Beschaffungsmärkte in der EU drittstaatlichen Anbietern grundsätzlich offenstehen, ist dies umgekehrt nicht immer der Fall.

Ein sogenanntes International Procurement Instrument (IPI) soll zukünftig Chancengleichheit herstellen. Die portugiesische Ratspräsidentschaft hatte einige wichtige Änderungen in den vom Rat vereinbarten Rechtstexten vorgenommen. Das machte den Weg frei.

Trilog-Verhandlungen

Nun gilt es, Verhandlungen über eine Verordnung zur Schaffung des IPI aufzunehmen. Von Herbst dieses Jahres an sind diese sogenannten Trilog-Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament vorgesehen. Dabei wird dann ein gemeinsamer Text erarbeitet.

Als Druckmittel bei Marktabschottungen könnte es zum Beispiel möglich sein, fallweise Wirtschaftsakteure aus bestimmten Ländern aus dem öffentlichen Beschaffungsmarkt ausschließen.

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