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Service, Nachrichten
31.05.2023, Deutschland

Finanzstaatssekretär macht Vorschläge für Vereinfachung des Vergaberechts

Die Ampel-Regierung will das Vergaberecht vereinfachen und hat 2022 Konsultationen dazu begonnen. Jetzt kommen Reformvorschläge aus dem Finanzministerium. Zentral sind offenbar höhere Wertgrenzen.

Für die Konsultationen zur Reform des deutschen Vergaberechts ist federführend das grüne Wirtschaftsministerium zuständig. Jetzt liegt dem Handelsblatt ein Schreiben aus dem FDP-geführten Finanzministerium vor. Das sogenannte Non-Paper des Staatssekretärs Steffen Saebisch will Veränderungen hinsichtlich der Wertgrenzen und bestimmter Verfahrensvorschriften. Ein Non-Paper ist kein offizielles Dokument.

Zum einen möchte Saebisch die Vergabeschwellen in den Bundesländern vereinheitlichen. Er schlägt auch vor, „wichtige Verfahrensvorschriften zu ändern, die sich zum Beispiel auf Mittelstandsförderung oder Nachhaltigkeitskriterien beziehen, um so Vereinfachungen zu erreichen“, heißt es im Handelsblatt. Außerdem sollen öffentliche Ausschreibungen wegfallen, wenn der Netto-Auftragswert unter 100.000 Euro, bei bestimmten Bauprojekten unter 250.000 Euro liegt.

Inwieweit die Koalition sich den Vorschlägen öffnet, bleibt abzuwarten. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) etwa hat jüngst per Gesetzesentwurf vorgeschlagen, dass der Bund ab einem Auftragswert von 10.000 Euro nur noch Aufträge an Unternehmen vergibt, die nach Tarif zahlen – was womöglich nicht zur Vereinfachung beiträgt.

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