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Service, Nachrichten
22.01.2024, Hamburg

Hamburg ist Vorreiter für Innovationen in der Verwaltung

Neue Experimentierklausel vereinfacht Beschaffung innovativer Produkte und Leistungen.

Seit dem 01. Januar 2024 gilt in Hamburg eine neue Vergaberichtlinie (HmbVgRL) für die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen. Sie berücksichtigt die Neuerungen durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes vom 5.10.2023.

Neu ist insbesondere eine Experimentierklausel für Government Technology. Sie ermöglicht es, befristet bis zum 31. Dezember 2026 bei Vergabeverfahren mit einem Auftragswert bis 100.000 Euro nur ein Unternehmen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern.

Dieses vereinfachte Verfahren ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. So muss das Projekt GovTecHH der Senatskanzlei bei der Vertragsanbahnung oder -verhandlung beteiligt werden. Zudem muss der Auftragsgegenstand den Einsatz oder die Entwicklung neuer Technologien beinhalten oder die Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung zum Ziel haben. Auch darf die Vertragslaufzeit von zwei Jahren nicht überschritten werden.

Hamburg ist die erste Stadt in Deutschland, die auf eine Experimentierklausel setzt. Sie soll dazu beitragen, dass neue Technologien zügig in die Hamburger Verwaltung einziehen können. „Hamburg als moderne Verwaltung setzt auf innovative Technologien.  Mit der Experimentierklausel schaffen wir einen neuen Weg bei der Beauftragung von Unternehmen, der es ermöglicht, schnell belastbare Praxiserfahrung zu sammeln“, so Staatsrat Jan Pörksen, Chef der Senatskanzlei Hamburg.

Die städtische Venture-Client-Einheit GovTecHH wurde 2022 von der Hansestadt gegründet, um gemeinsam mit Technologieunternehmen, vor allem Start-ups, die Beschaffung innovativer Lösungen am Markt zu intensivieren.

Quellen

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