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Service, Nachrichten
25.11.2014, Deutschland

Keine Bedingung für Auftrag

Gütezeichen sind keine Bedingung für einen Auftrag. Die Qualifikation kann auch anders belegt werden.

Eine Vergabestelle kann verlangen, dass Bieter die Umweltverträglichkeit ihrer Produkte belegen. Sie darf aber nicht auf ein Umweltsiegel bestehen, noch dazu auf ein bestimmtes. Andere Nachweise sind ebenfalls zu akzeptieren, vorausgesetzt, sie belegen die Einhaltung der vom Auftraggeber definierten technischen Spezifikationen. Das machte Henrik Baumann, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, bei den Speyerer Vergaberechtstagen klar.

Nicht zulässig ist demzufolge diese Formulierung: „Die Bieter müssen der Gütergemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. angehören.“ Das hat der Bundesgerichtshof am 5. Juni 2012 entschieden (Az.: X ZR 161/11). Die Richter stellten fest, dass diese Formulierung dazu geführt habe, dass die an sich öffentliche zu einer beschränkten Ausschreibung geworden war.

Auch die Ergänzung „oder gleichwertig“ schützt nicht vor einer Niederlage vor Gericht. Das hat eine Vergabestelle erfahren müssen, die Bieter für Gebäudereinigungsleistungen suchte. Ein „Nachweis des Güteschutzes nach RAL-GZ 902 oder gleichwertig“ ist nach Ansicht der Vergabekammer Nordbayern unzulässig, weil es zum einen lediglich 50 Unternehmen in Deutschland gebe, die entsprechend zertifiziert seien und zum anderen die Prüfungsbestimmungen bei einer durchschnittlich fachkundigen Reinigungsfirma nicht vorausgesetzt werden könnten. Der Auftraggeber müsse klar vorgeben, anhand welcher Kriterien er die Gleichwertigkeit zum Zertifikat RAL-GZ 902 prüft, das von der Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. erteilt wird.

Zertifikaten und Gütezeichen, so der Experte, sind auch mehrere Abschnitte der neuen EU-Richtlinien gewidmet. Sie können in der Leistungsbeschreibung sowie bei Eignungs– und Zuschlagskriterien eine Rolle spielen. Zu finden sind die Labels häufig auf weißer Ware und auf Lebensmittelpackungen – zur Vertrauensbildung. Allerdings bedeute dies nicht unbedingt, dass man sich auf die Qualität auch verlassen kann, so Baumann. Er erinnerte daran, dass sich private Betreiber von umstrittenen Asylbewerberheimen auch auf ihre DIN-ISO-Zertifizierung berufen haben.

Mehr Informationen zum Thema Präqualifikation erhalten Sie hier.

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