Bei Direktaufträgen durch die öffentliche Hand von weniger als 1.000 Euro geschätzter Auftragssumme haben Vergabestellen in Mecklenburg-Vorpommern jetzt mehr Freiraum. Sie müssen keine Markterkundung mehr durchführen –- können also darauf verzichten, verschiedene Unternehmen anzusprechen, um Informationen für eine Leistungsbeschreibung ihres Auftrags einzuholen. Zuvor hatte die Grenze bei 250 Euro gelegen. Damit reduziert sich auch der Aufwand für die Unternehmensseite.
Grundlage der Neuerung ist die „Dritte Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Vergabeerlasses“ des Landeswirtschaftsministeriums vom 7. November 2022. Die Änderung wurde im Einvernehmen mit dem Innen- und dem Finanzministerium vorgenommen und ist seit dem 31. Januar in Kraft.
Damit wurde diese Schwelle nun zum zweiten Mal angehoben. In seiner ursprünglichen Fassung hatte der Vergabeerlass gar keinen Freiraum gelassen und immer eine Markterkundung bei Direktaufträgen vorgesehen.
Quelle:
- dpa
- Forum Vergabe, Monatsinfo 3/2023, S. 88