In Mecklenburg-Vorpommern hat das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit im Oktober 2022 eine Verwaltungsvorschrift über die Vergabe öffentlicher Aufträge angesichts der angespannten Gasversorgungslage bekanntgegeben. Die neuen Regelungen beziehen sich auf öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie gelten ebenso für Zuwendungsempfänger nach den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern.
Gemäß dieser Verordnung kann bei öffentlichen Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze bei Liefer-, Dienst- und Bauleistungen, die unmittelbar oder mittelbar zur Bewältigung der angespannten Gasversorgungslage oder deren Folgen beitragen, ein Direktauftrag vergeben werden. Hierzu zählen zum Beispiel Geräte zur Notversorgung mit kritischen Dienstleistungen wie Netzersatzanlagen, Heizgeräte, mobile Tankstellen, Wasserbehälter für Trinkwasser und Trockentoiletten. Auch Leistungen, die zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes in der öffentlichen Verwaltung dienen, können direkt beschafft werden.
Diese Regelungen gelten befristet bis zum 30. April 2023.
Quelle:
- Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern
- Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern, Erlass über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Zusammenhang mit der angespannten Gasversorgungslage (Gaskrisen-Vergabeerlass – GKVgE M-V)
- AmtsBl. M-V 2022 S.622