Neue EU-Schwellenwerte ab Januar 2022
Ab 1. Januar 2022 gelten für europaweite Auftragsvergaben leicht erhöhte EU-Schwellenwerte.
Am 11. November 2021 wurden die ab 1. Januar 2022 geltenden EU-Schwellenwerte im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie werden zum 01.01.2022 leicht steigen.
Nach der EU-Verordnung 2021/1950-1951 von 10. November 2021 gelten ab dem 01.01.2022 folgende Schwellenwerte:
Richtlinie 2014/24/EU:
- Bauleistungen: 5.382.000 Euro
- Liefer- und Dienstleistungen: 215.000 Euro
- Bei der Vergabe von Sozialen und anderen Besonderen Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU gab es keine Anpassung. Der Schwellenwert beträgt weiterhin 750.000 Euro.
Richtlinie 2014/23/EU:
- Konzessionen: 5.382.000 Euro
Richtlinien 2014/25/EU (Sektoren) und 2009/81/EG (Verteidigung und Sicherheit):
- Bauleistungen: 5.382.000 Euro
- Liefer- und Dienstleistungen: 431.000 Euro
Die Verordnungen finden in den Mitgliedsstaaten unmittelbar Anwendung.