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Service, Nachrichten
31.10.2019, Deutschland

EU-Kommission gibt neue EU-Schwellenwerte bekannt

Alle zwei Jahren werden die EU-Schwellenwerte durch die EU-Kommission angepasst. Ab dem 1. Januar 2020 gelten wieder neue EU-Schwellenwerte.

Ab dem 1. Januar 2020 gelten wieder neue EU-Schwellenwerte. Die EU-Kommission hat nun die zu erwarteten Schwellenwerte angekündigt, welche voraussichtlich im Dezember 2019 im EU-Amtsblatt und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Die EU-Kommission passt die EU-Schwellenwerte alle zwei Jahre an. Die neuen EU-Schwellenwerte gelten dann für die Jahre 2020 und 2021. Die EU-Schwellenwerte basieren auf den Schwellenwerten des General Procurement Agreement (GPA) und werden an die die sog. „Sonderziehungsrechte“ des IWF angepasst. Dies führt dieses Mal dazu, dass die Schwellenwerte leicht sinken.

Ab Januar 2020 sind folgende Schwellenwerte vorgesehen:

  • 5.350.000 Euro für Bauaufträge (derzeit 5.548.000 Euro),
  • 5.350.000 Euro für Konzessionen (derzeit 5.548.000 Euro),
  • 214.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge (derzeit 221.000 Euro),
  • 139.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (derzeit 144.000 Euro),
  • 428.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (derzeit 443.000 Euro),
  • 428.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungsbereich (derzeit 443.000 Euro).

Quelle:

Menold Bezler Rechtsanwälte

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