Neue EU-Schwellenwerte
Die Zeitschrift Kommunal veröffentlichte am 17. November die neuen EU-Schwellenwerte, die im neuen Jahr für europaweite Verfahren gelten.
Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer müssen sich mit Jahreswechsel auf neue EU-Schwellenwerte einstellen. Wie die Zeitschrift Kommunal am Freitag berichtete, gilt ab 1. Januar 2018 für Bauaufträge sowie für Baufträge im Sektorenbereich eine Summe von 5.548.000 Euro. Liefer- und Dienstleistungen müssen dann ab 221.00 Euro europaweit ausgeschrieben werden. Im Sektorenbereich der Liefer- und Dienstleistungen gilt der Schwellenwert 443.000 Euro.
Die Werte werden in den nächsten Tagen per EU-Verordnung veröffentlicht.
Quelle:
Beitrag Christian Erhardt-Maciejewski in der Zeitschrift Kommunal vom 17.11.2017