Die Beschaffung wichtiger Güter für Bundeswehr und Polizei wird beschleunigt. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetz, das der Bundestag im Januar verabschiedet hat. Am 14. Februar stimmte auch der Bundesrat dem „Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ zu.
Um die komplizierten und langwierigen Vergabeverfahren zu vereinfachen, werden damit bei Schlüsseltechnologien im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich Ausnahmen von einer EU-weiten Ausschreibung ermöglicht. Vereinfachungen gibt es auch bei der Beschaffung von Material für Auslandseinsätze der Bundeswehr und wenn die Abwehr terroristischer Angriffe schnelles Handeln erfordert.
Das Gesetz ändert die Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit. Außerdem wurde die Vergabestatistikverordnung modifiziert.