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Service, Nachrichten
04.12.2015, Deutschland

Neue EU-Schwellenwerte

Die Höhe der Schwellenwerte, bei deren Überschreiten das EU-Vergaberecht Anwendung findet, wurde angepasst.

Ob das EU-Vergaberecht Anwendung bei öffentlichen Aufträgen findet, regelt unter Anderem der Auftragswert. Überschreitet der Auftragswert einen bestimmten Schwellenwert, ist eine EU-weite Ausschreibung durchzuführen. Diese Schwellenwerte werden von der Europäischen Kommission im Laufe der Zeit angepasst.

Hintergrund der Anpassung ist, dass die Werte auf einem Vergabeabkommen der World Trading Organization (auch Government Procurement Agreement) beruhen. Dieses Abkommen gibt die Schwellenwerte in einer künstlichen Währung, dem Sonderziehungsrecht (Special Drawing Right) vor, welche von der EU in die Währung Euro übertragen werden müssen. Aufgrund von Kursschwankungen zwischen dem Sonderziehungsrecht und dem Euro werden die Schwellenwerte im Abstand von zwei Jahren überprüft und wie im jetzigen Fall angepasst.

Die neuen Schwellenwerte sind ab dem 01.01.2016 gültig und betragen nunmehr:

  • für Bauafträge: 5,225 Mio. Euro (bisher: 5,186 Mio. Euro)
  • für Dienst- und Lieferaufträge: 209.000 Euro (bisher: 207.000 Euro)
  • für Dienst- und Lieferaufträge oberster Bundesbehörden: 135.000 Euro (bisher: 134.000 Euro)
  • für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern: 418.000 Euro (bisher: 414.000 Euro)

Ebenso wurde auch der erst ab dem 18.04.2016 relevante Schwellenwert für die Vergabe von Konzessionsverträgen auf 5,225 Mio. Euro geändert.
Bisher wurde diese Änderung nur für die bis 18.04.2016 umzusetzenden neuen Vergaberichtlinien veröffentlicht, mit einer entsprechenden Änderung der bis dahin anzuwendenden Vorschriften ist zu rechnen.

Zur jeweiligen Verordnung gelangen Sie hier:

Quelle: forum vergabe e.V.

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